Wissenswertes

Der Labrador Retriever/Rassebeschreibung
Die Merkmale eines typischen Labradors sind mit folgenden Stichworten zu beschreiben:
gutmütig, überaus bewegungsfreudig, ausgezeichnete Nase, weiches Maul, ausgeprägte Wasserfreudigkeit, Anpassungsfähigkeit, hingebungsvoller Begleiter, intelligent, aufmerksam und leichtführig, hat einen starken Willen seinem Führer zu gefallen ("will to please") sowie ein freundliches Wesen, keine Spur von Aggression oder unangebrachter Scheue.


Ein typischer Labrador ist gutmütig, d.h. er wird mit fremden Menschen sowie mit Kindern und anderen Tieren freundlich umgehen. Das bedeutet jedoch nicht, dass man ihn unbeobachtet mit kleinen Kindern alleine lassen sollte (das sollte man mit keinem Hund machen). Im Laufe seiner ersten Lebensmonate muss eine gute Sozialisierung erfolgen, begonnen durch den Züchter und fortgesetzt durch den Welpenkäufer. Der Labrador soll von Klein auf so viel wie möglich mitgenommen werden und neue Einflüsse kennenlernen, er sollte nicht von der Umwelt abgeschlossen werden. Im engen Zusammenleben mit „seinem Rudel", also seinen Menschen, entwickelt er sich automatisch zu einem anpassungsfähigen Begleiter, für den nichts schöner ist, als möglichst viel Zeit mit ihnen zu verbringen.
Er ist sehr bewegungsfreudig, also keine Schlaftablette auf vier Beinen. Er braucht deshalb als erwachsener Hund viel Auslauf und ist kein Hund, der sich wohlfühlt, wenn er den ganzen Tag alleine oder im Zwinger ist. Daher entspricht regelmäßiges vielstündiges Alleinsein nicht seinem Wesen. Wegen seiner großen Liebe zum Wasser sollte der Besitzer ihm häufig und das ganze Jahr über die Möglichkeit zum Schwimmen geben, sofern dies natürlich umweltbedingt möglich ist.
Als Ergebnis langjähriger Selektion auf jagdlich nutzbare Eigenschaften ist der Labrador ein Hund mit einer vorzüglichen Nase, die selbst kleinste Geruchsspuren findet. Außerdem hat er ein weiches Maul, mit dem er gefundenes Wild oder andere Gegenstände unbeschädigt seinem Besitzer apportiert/ retrieved. Er ist äußerst lernfähig und aufmerksam, beobachtet seinen Herrn ständig und freut sich über jedes Lob. Diese Lernfähigkeit und Arbeitsfreude sollte man nicht nur bei der Ausbildung zum Jagd- oder sonstigen Arbeitshund nutzen, sondern auch beim reinen Familienhund. Denn unterforderte und in ihren Arbeitsanlagen nicht geförderte Hunde neigen dazu, unerwünschte Verhaltensweisen zu entwickeln und z.B. Gegenstände kaputt zu machen.
Jede Art von Aggression oder Schärfe, sei sie aus Dominanz-Verhalten oder Ängstlichkeit entstanden, ist beim Labrador äußerst unerwünscht; gleiches gilt für Scheue. Ein Labrador ist ein Hund zum Anfassen, d.h. auch Fremde müssen ihn anfassen und streicheln können. Ausgeprägtes Mißtrauen, welches einen guten Wachhund auszeichnet, ist der Rasse ebenfalls fremd, was nicht bedeutet, dass der Labrador nicht mal bellen darf, wenn es an der Tür klingelt oder ihm jemand suspekt ist. Sucht man einen Wachhund für Haus und Hof, so gibt es deutlich geeignetere Rassen. Ein Labrador aus seriöser Zucht, mit Fokus auf den rassetypischen Merkmalen, ist hier dann eine falsche Entscheidung.



Wie bekommt ein Hund eine Zuchtzulassung (durch einen Verband)?

Die Wesensrichter des z.B. Labrador Club Deutschland e.V. (LCD) beurteilen regelmäßig und deutschlandweit  das Verhalten der zukünftigen Zuchthunde in friedlicher Situation, im Kontakt mit fremden Menschen sowie bei optischen und akustischen Umwelteinflüssen. Die fachkundige Wesensbeurteilung der jungen Hunde ist eine Vorraussetzung, um überhaupt über einen Verband (d.h. mit späteren Papieren/Ahnentafeln) züchten zu dürfen. Hinzu kommen noch diverse Gesundheitsuntersuchungen, denn kein seriöser Züchter möchte mit einem Hund züchten, der im Vorfeld schon Krankheiten aufweist. Die Formwert-Beurteilung, also das optische Erscheinungsbild des Hundes und dessen Konstitution, wird durch einen Zuchtwart des VDH/LCD geprüft und ist ein wesentlicher Bestandteil  der Zuchtzulassung im LCD e.V..


Daraus resultiert folgende Erklärung der Gesundheitsuntersuchungen bzw. der Zuchttauglichkeit
Ein Hund wird, beim LCD e.V., als gesund und zuchttauglich bezeichnet, wenn durch unterschiedliche Untersuchungen festgestellt wird, dass er keine physischen und genetischen Anomalien hat.


Zu den Untersuchungen gehören:

1. ED- & HD -Röntgen
Röntgen des Ellenbogens & der Hüfte, um eine Dysplasie (Fehlentwicklung bzw. Arthrose) des jeweiligen Gelenks (nicht) festzustellen .


Folgende Einstufungen gibt es:
ED frei bzw. 0 - absolut gesund
ED Grenzfall - fast normal, noch keine Arthrose
ED Grad 1 - leichte Arthrose
ED Grad 2 - moderate Arthrose
ED Grad 3 - schwere Arthrose
HD A1 - A - A2   - absolut gesund, also HD frei
HD B1 - B - B2   - gesund, leichte Übergangsform, aber noch frei
HD C1 - C - C2   - leichte Erkrankung
HD D1 - D - D2  - mittlere Erkrankung
HD E1 - E - E2    - schwere Erkrankung


Zur Zucht zugelassen, werden nur Hunde mit folgenden Befunden: 

ED frei, ED Grenzfall, ED 1, 

HD A, HD B und HD C.


2. prcd-PRA-Gentest: Netzhautauflösung aufgrund eines Stäbchen- und Zapfenschwunds
PRA = Progressive Retina Atrophie = Netzhautauflösung
PRCD = progressive rod-cone degeneration = fortschreitender Stäbchen- (rod) und Zapfen-(cone) Schwund ist eine in verschiedenen Hunderassen auftretende erbliche Augenerkrankung, die letztendlich zur Erblindung führt und nicht behandelt werden kann.


3. EIC- Test: Exercise Induced Collapse (EIC) 

ist eine erblich bedingte neuromuskuläre Erkrankung, die zu kollapsartigen und epileptischen Anfällen führt. Es ist ein autosomal rezessiver Erbgang, d.h. die Welpen bekommen den Defekt nur, wenn beide Eltern betroffen sind. Ist ein Elternteil EIC N/N, also frei, dann kann der Welpe den Gendefekt nicht bekommen.


4. HNPK-Test: Die hereditäre nasale Parakeratose (HNPK) 

des Labrador Retrievers ist eine genetisch vererbbare Erkrankung des Nasenspiegels mit Wund- und Krustenbildung. Auch diese Erkrankung bekommen die Welpen nur, wenn beide Eltern den Gendefekt haben. Auch dies ist ein autosomal rezessiver Erbgang.


5. CN- Myopathie: Centronukleäre Myopathie 

ist eine erbliche Muskelerkrankung und führt zu Muskelschwund. Der Welpe bekommt es nur, wenn beide Eltern den Defekt haben.


6. Dilute: Das Dilute-Gen bewirkt eine Aufhellung der Farbintensität von Haaren 

Es handelt sich dabei um eine Mutation auf dem Gen, das für die Produktion von Melanophilin (MLPH) verantwortlich ist. Hierdurch werden über eine Reduktion der Eumelanin-Produktion schwarze Haare zu Grau-Blau und braunes Haar zu Silber-Braun aufgehellt. Dieser erbliche Gendefekt sollte nicht weiterverbreitet werden, da die Tiere vermehrt Krankheiten aufweisen. Klinische Symptome der CDA wie Haarausfall, Haarlosigkeit und Sekundärinfektionen der Haut treten meist ab einem Alter von sechs Monaten auf - Welpen erscheinen daher erst mal gesund. Daher hat der graue/ silberne Labrador keine anerkannte Farbe bei der Zucht von Labradoren im LCD e.V..


7. DNA-Profil 

Dies ist ein Abstammungsnachweis mit dem man den Hund den Eltern zuweisen kann, wenn der Chip bzw. Transponder mal ausfällt.


8. Zahnstatus

Das Gebiss muss ein Scherengebiss sein, welches keine Deformation des Kiefers und der Zähne voraussetzt. Einige Zähne dürfen fehlen, die Wichtigen aber nicht.



Unter der Rubrik „Unsere Hunde“ sehen Sie alle Testergebnisse von Coco, die ich Ihnen hier gerne nochmal kurz erläutere.


Hinweis: N/N bzw. 0/0 bedeutet immer “frei von der Erkrankung“!


Röntgen:
HD B1/B1 = HD Lagerung sehr gut, Technik gut = noch frei, zuchttauglich ohne Einschränkung
ED 0/0 = ED Lagerung sehr gut, Technik sehr gut = frei, zuchttauglich ohne Einschränkung


Gentests:
DNA = DNA-Profil vorhanden
PRCD-PRA-N/N = frei vom Gendefekt, kann keine Genmutation vererben
Myo (CNM)-N/N = frei vom Gendefekt, kann keine Genmutation vererben
EIC-N/N = frei vom Gendefekt, kann keine Genmutation vererben
HNPK-N/N = frei vom Gendefekt, kann keine Genmutation vererben
bbEE = reinerbig braun, d.h. kann nur die Farbe Braun weitergeben, trägt keine weitere Farbe
DD = Dilute frei = kein Farb-Gendefekt, d.h. keine Aufhellung der Farbe möglich


Zahnstatus:

vollständig = komplettes Scherengebiss, alle Zähne vorhanden


Prüfungen/Tests, die der Hund bestehn muss, um zur Zucht zugelassen zu werden:
1. Wesenstest
2. Formwertbeurteilung

3. Gesundheitsuntersuchungen


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Bevor und wenn der Welpe einzieht


Wenn Sie sich für einen Hund entschieden haben, dann ist die Vorfreude rießig und das zurecht. Aber es gibt natrülich einiges im Vorfeld zu besorgen, organisieren, besprechen und vorzubereiten.

Wir listen Ihnen hier einmal auf, was alles zu bedenken ist:


Vorbereitungen

1. Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen & Kopie beim Veterinäramt einreichen

2. Hundesteuer-Anmeldung vorbereiten, denn Sie haben nur ein paar Tage nach Einzug des   

     Hundes Zeit diesen beim Amt anzumelden

3. Sachkundenachweis erlangen und beim  Veterinäramt einreichen (Die Fragebögen und   

     Lösungen bekommen Sie mit den anderen Welpenunterlagenn von uns)

4. Haus/ Wohnung/ Garten ausbruchs- & verletzungssicher machen

5. Liegeplatz vorbereiten

6. Regeln definieren, was der Hund darf und was nicht

7. Kommandos definieren, damit alle Familienmitglieder die selben Kommandos benutzen

8. Suchen Sie eine gute Hundeschule zur Sozialisierung und Erziehung

9. Infomieren Sie sich mit Büchern und anderen Medien über Erziehung, Haltung & 

     Ernährung von Hunden

10. Besorgen Sie Ihre Hundeausstattung, wie Bett, Näpfe, Leine & Halsband, Spielzeug,   

    Futterbeutel etc.

11. Überlegen Sie sich, ob Sie eine Zusatzversicherung, wie z.B OP- oder  

    Krankenversicherung abschließen möchten. Dies kann aber auch noch im Nachhinein  

    gemacht werden.

12. Unser Tipp: Melden Sie Ihren Liebling bei Tasso e.V. an. Falls er mal wegläuft, kann er 

     Ihnen über den Chip wieder zugeordnet werden.


Die wichtigesten 3 Formalitäten näher erläutert:


1. Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Da Sie als Halter*in für alle Schäden und Verletzungen, die Ihr Hund verursacht, zur Verantwortung gezogen werden, benötigen Sie ein Haftpflichtversicherung, die diese Kosten auffängt. Erkundigen Sie sich am Besten erst einmal bei Ihrer Versicherung, denn häufig nehmen diese die Hunde für eine kleine Preiserhöhung mit in Ihren bestehenden Vertrag auf.


2. Hundesteuer

Die Meldung des Hundes bei der Kommune ist unabdingbar und sollte so schnell wie möglich nach Einzug des Hundes erfolgen. Sie bekommen dann eine Hundemarke und einen Steuerbescheid zugeschickt.


3. Sachkundenachweis gemäß §11 Abs. 3 des LHundG NRW

Neben der normalen Welpen- & Hundeausstattung von Näpfen, Leinen, Betten etc. benötigen Sie als Halter*in eines Labardor Retrievers (über 40cm und 20 kg) einen Sachkundenachweis gemäß §11 Abs. 3 des Landeshundegesetz- LHundG NRW zur Vorlage beim Ordnung- bzw. Veterinäramt Ihrer Stadt.


Das Gesetz besagt:

 TschG § 11 (Große Hunde)
(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
(4) (weggefallen)
(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.